hwp Hinrichs & Partner

Branchen & Zielgruppen

Jede Branche hat ihre eigenen Bedürfnisse und steuerlichen Herausforderungen. Durch unsere langjährige Erfahrungen und eingespielten Teams können wir in jeder Situation qualifiziert beraten und zukunftsorientiert entwickeln.

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Branchen & Zielgruppen

Jede Branche hat ihre eigenen Bedürfnisse und steuerlichen Herausforderungen. Durch unsere langjährige Erfahrungen und eingespielten Teams können wir in jeder Situation qualifiziert beraten und zukunftsorientiert entwickeln.

Handel & Handwerk

Zusammen die Region stärken

Steuerexpertise für das Handwerk und den Handel in Ostwestfalen-Lippe. Als mittelständische Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft stehen wir Handwerksbetrieben sowie Handelsunternehmen besonders nah.

Dabei verstehen wir uns als unabhängiger, vertraulicher und verlässlicher Partner, der Fairness und Ehrlichkeit lebt – Tag für Tag und von Anfang an. Hochqualifiziert unterstützen wir Sie bei der Gründung und Gestaltung Ihres Betriebs. Anschließend übernehmen wir alle Handgriffe rund um Ihre Finanz- und Lohnbuchführung, Jahresabschlusserstellung und Steuerdeklaration. Genauso begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen, betriebswirtschaftlichen Beratungen sowie bei Nachfolge- und Vermögensplanungen und anderen Themen. Dabei sind wir Spezialisten auf unserem Gebiet – genauso wie Sie Meister Ihres Faches sind.

Die Durchführung einer ordnungsgemäßen, aussagefähigen monatlichen Finanzbuchhaltung ist Grundlage für die Darstellung der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens und einer zukunftsorientierten Analyse. Sie dient ebenso als Voraussetzung für die Jahresabschlusserstellung sowie für die betriebswirtschaftliche Beratung. Mithilfe unterschiedlicher Auswertungen, der sogenannten Qualitäts-BWA, können wir Ihnen verlässliche Information für Ihre unternehmerischen Entscheidungen bereitstellen.

Mit einer steigenden Anzahl an Beschäftigten nimmt die Komplexität und somit auch die Voraussetzungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung zu. Durch unsere kontinuierliche Fortbildung gewährleisten wir, dass bei Ihren laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen aktuelle Gesetze und Verordnungen berücksichtigt werden. Für Sie bedeutet dies ein Maximum an Sicherheit.

Betriebsprüfungen sind ein bedeutsames Mittel der Finanzverwaltung im Rahmen der Steueraufsicht. Während bei Großbetrieben eine fortlaufende Prüfung durch die Finanzverwaltung erfolgt, unterliegen die Mittel- und Kleinbetriebe in der Regel alle drei Jahre einer steuerlichen Außenprüfung. Wir begleiten Sie während der gesamten Betriebsprüfung, von der Vorbereitung bis hin zur Schlussbesprechung sowie bei der Auswertung des Prüfungsberichtes und der eventuell geänderten Steuerbescheide. Im Rahmen des steuerlichen Verfahrensrechts prüfen wir Ihre Steuerbescheide, stellen Anträge auf Änderung, legen Einsprüche ein und vertreten Ihre Interessen vor den Finanzgerichten. Außerdem erstellen wir im Falle einer Steuerhinterziehung diskret und vollständig eine strafbefreiende Selbstanzeige bzw. beraten Sie bei Verfahren.

Zeitnahe und differenzierte Informationen zu den Kosten in Ihrem Unternehmen sind ein entscheidender Faktor für den Unternehmenserfolg. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Vorteile und den mit der Installation verbundenen Aufwand dar und unterstützen Sie bei der Einrichtung eines Kosten- und Leistungsrechnungssystems.

Zahlreiche betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte beeinflussen die Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Die Übergabe an die nächste Generation sollte daher immer das Ergebnis bewusster und bereits zu Lebzeiten angestellter Planungen sein. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Mittelstand & Konzern

Groß denken und handeln

Ganzheitliche Beratung für größere Unternehmen. Mittelständische Unternehmen weisen häufig komplexe Strukturen auf – vor allem Familienunternehmen.

Die rechtsformabhängigen Vorschriften verlangen daher eine exakte Jahresabschlussdeklaration. Um die unterschiedlichen Aspekte bei der Erstellung bzw. Prüfung von handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschlüssen sowie den steuerlichen Vorschriften und den unternehmerischen Zielen in Einklang zu bringen, braucht es ein umfassendes Beratungsportfolio. Mit unserem ganzheitlichen Ansatz können wir Sie jederzeit optimal betreuen – sowohl auf Unternehmens- als auch auf Gesellschafterebene.

Als Fachberater für internationales Steuerrecht verfügen wir über überdurchschnittliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen im internationalen Steuerrecht. Wir stehen Ihnen als Experte für die Verrechnungspreisermittlung und -dokumentation, aber auch für alle weiteren Fragen des internationalen Steuerrechts zur Verfügung. Durch unsere Zugehörigkeit zum Netzwerk WIRAS Verbund International mit weltweit 117 Büros in 118 Städten und 47 Ländern, können wir Sie selbstverständlich auch grenzüberschreitend begleiten.

Wir betreuen mittelständische Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen mit bestehenden und zukünftigen internationalen Tochterunternehmen.

Mit Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zum 1. Januar 2012 können stromintensive Unternehmen ab einem Verbrauch von 1 GWh Strom auf Antrag teilweise von der EEG-Umlage befreit werden. Als Wirtschaftsprüfer sind wir berechtigt, Ihren Antrag auf Befreiung von der EEG-Umlage zu bescheinigen.

Wir beraten Sie beim Aufbau und bei der Optimierung von Unternehmensstrukturen. Die nationale und internationale Durchführung von Unternehmens- und Konzernreorganisationen wird von uns begleitet.

Bei Bedarf greifen wir auf interdisziplinäre Netzwerke zurück und kooperieren mit anderen Spezialisten. Als Teil des WIRAS Verbundes können wir Sie auch international begleiten.

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Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – per Anruf oder E-Mail.
Gern vereinbaren wir einen Termin zum Vorgespräch.

Stiftungen & Vereine

Gemeinsam Sinn stiften

Ein erfahrener Partner für den Non-Profit-Bereich. Non-Profit-Organisationen wie Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Genossenschaften und Verbände eignen sich perfekt, um ausgewählte Tätigkeiten abzubilden oder sinnstiftende Ziele zu verwirklichen.

Die damit verbundenen zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften verändern sich jedoch kontinuierlich. Daher unterstützen wir seit langem auch diese Rechtsformen mit unserer Kompetenz und Erfahrung – von der Gründung und Rechtsformwahl über die Satzungsgestaltung und Anerkennungsverfahren bis zur laufenden Steuerberatung. Fragen zu Zweckbetrieben, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Mittelverwendungen sowie zur Einhaltung des Stifterwillens sind für uns mittlerweile Alltag. Und so leisten wir einen Beitrag zum gemeinnützigen Engagement in unserer Region.

Im Rahmen der steuerlichen Beratung informieren wir Sie laufend über gesetzliche Änderungen und Neuerungen und zeigen Ihnen die bestmöglichen Gestaltungsformen auf. Wir berechnen Ihre zukünftige Steuerbelastung und zeigen Ihnen Alternativen auf. Unser Ziel ist es, Ihre steuerlich relevanten Verträge auf veränderte Lebenssituationen und Gesetzesänderungen zu überprüfen und anzupassen.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode, die bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmern und Freiberuflern anzuwenden ist. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Freiberufler und Kleinunternehmen, verfügen wir über ein umfangreiches Wissen über die individuellen Anforderungen.
Stiftungen sind in Abhängigkeit der jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung insbesondere auf den Erhalt des Stiftungsvermögens zu prüfen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht sind wir geeignet, Stiftungen jeder Größenordnung zu prüfen.
Vereine und Stiftungen agieren in einem komplexen sozialen, wirtschaftlichen und steuerlichen Umfeld. Als langjähriger Berater und Abschlussprüfer von Vereinen und Stiftungen begegnen wir den vielfältigen Herausforderungen von Vereinen und Stiftungen mit kompetenten und auf deren individuellen Bedürfnisse abgestimmten Lösungen.
Die Grundsätze der steuerlichen Voraussetzungen, des Verfahrensrecht und der förderungswürdigen Zwecke sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Es ermöglicht uns, für Sie die optimale Organisationsform unter Beachtung aller „Fallstricke“ zu finden. Die Vielzahl der steuerlichen Änderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung wird zeitnah für unsere Mandanten ausgewertet, um konkrete Handlungsempfehlungen geben zu können.

Privatpersonen & Freiberufler

Individualisten gut beraten

Spezielle Services für Freiberufler und Privatpersonen. Mit den Bedürfnissen der freien Berufe sind wir seit langer Zeit vertraut.

Freiberufler und Praxisgemeinschaften profitieren bei uns aber nicht nur von einer verlässlichen Finanzbuch- und Lohnbuchhaltung sowie der Jahresabschlusserstellung einschließlich aller Steuererklärungen. Wir begleiten Sie darüber hinaus bei Käufen, Übertragungen oder Nachfolgen von Praxen, Kanzleien und Bürogemeinschaften. So schaffen wir die Basis für einen langfristig erfolgreichen Verlauf Ihrer Freiberuflichkeit. Auch Privatpersonen unterstützen wir steuerlich in jeder Lebenssituation: beim Erstellen der jährlichen Steuererklärungen über die Vermögens- und Nachfolgeplanung bis hin zu schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Beratungen sowie deren Steuererklärungen.

Im Rahmen der steuerlichen Beratung informieren wir Sie laufend über gesetzliche Änderungen und Neuerungen und zeigen Ihnen die bestmöglichen Gestaltungsformen auf. Wir berechnen Ihre zukünftige Steuerbelastung und zeigen Ihnen Alternativen auf. Unser Ziel ist es, Ihre steuerlich relevanten Verträge auf veränderte Lebenssituationen und Gesetzesänderungen zu überprüfen und anzupassen.
Die Durchführung einer ordnungsgemäßen, aussagefähigen monatlichen Finanzbuchhaltung ist Grundlage für die Darstellung der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens und einer zukunftsorientierten Analyse. Sie dient ebenso als Voraussetzung für die Jahresabschlusserstellung sowie für die betriebswirtschaftliche Beratung. Mithilfe unterschiedlicher Auswertungen, der sogenannten Qualitäts-BWA, können wir Ihnen verlässliche Information für Ihre unternehmerischen Entscheidungen bereitstellen.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode, die bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmern und Freiberuflern anzuwenden ist. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Freiberufler und Kleinunternehmen, verfügen wir über ein umfangreiches Wissen über die individuellen Anforderungen.
Der Weg in die Selbstständigkeit ist herausfordernd und beinhaltet eine Vielzahl an Fragen. Als kompetenter Partner unterstützen wir Sie auf diesem Weg und zeigen Ihnen nicht nur Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Gestaltungen auf, sondern stehen Ihnen in dieser wichtigen Phase als verlässlicher und kritisch hinterfragender Ansprechpartner zur Verfügung. Wir haben dabei stets den Erfolg Ihres Gründungsvorhabens vor Augen. Neben unserer Erfahrung aus den verschiedensten Branchen bieten wir Ihnen nicht nur die Sicherheit steuerrechtlich alles richtig zu machen, sondern vor allem die Gewissheit, nicht alleine mit Ihren Fragen zu sein, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Aufgabe als Existenzgründer konzentrieren können: den Aufbau Ihres Unternehmens.
Für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg ist eine langfristige Finanzplanung wesentliche Voraussetzung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer solchen Finanzplanung, entwickeln mit Ihnen unterschiedliche Szenarioanalysen und können Einsparungspotenziale identifizieren.

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